Tag der Menschenrechte
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – Artikel 1 der UN-Menschenrechtskonvention.
Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, welches am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Das Übereinkommen manifestiert, dass alle Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen und den gleichen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben sollen, wie Menschen ohne Behinderung.
Teilhabe und Inklusion dürfen keine leeren Hochwertvokabeln sein! In vielen Bereichen muss mit Nachdruck auf eine Vielzahl von speziellen Lebenssituationen behinderter Menschen eingegangen werden!