Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil dem Bund die Zuständigkeit beim Betreuungsgeld abgesprochen. Die Familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Kristy Augustin, rät, die Entscheidung in Karlsruhe nicht für ideologische Debatten zu nutzen: „Familien sind unser gesellschaftliches Fundament. Sie zu stärken und zu stützen, ist ein wichtiges Ziel der Politik. Dazu gehört auch, die Entscheidungsfreiheit der Eltern in Fragen der Kinderbetreuung zu fördern"
Kristy Augustin, familienpolitische Sprecherin"Anders als in anderen Ländern spielt das Betreuungsgeld für Brandenburger Familien kaum eine Rolle. Wir verfügen über eine traditionell hohe Kitadichte, die auch gut in Anspruch genommen wird. Dennoch dürfen wir die Interessen derjenigen, die ihr Kind lieber selber betreuen wollen, nicht einfach ignorieren.
Nach dem Urteilsspruch muss nun geprüft werden, ob und wie eine Unterstützung von Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita geben, zukünftig umgesetzt werden kann. Anstatt die Entscheidung in Karlsruhe für ideologisch aufgeblasene Debatten zu nutzen, sollte sich die Politik dabei nicht wichtiger nehmen, als es die Familien sind. Fest steht, dass uns die Entscheidungsfreiheit bei der Kinderbetreuung auch in Zukunft ein Anliegen sein sollte.“