Rettungsschirm für in Not geratene Sportvereine

Covid-19-Pandemie

Rettungsschirm für in Not geratene Sportvereine, gemeinnützige Träger von Einrichtungen für Bildung, der Kinder und Jugendhilfe und Weiterbildung in Höhe von 10 Millionen EUR
Rettungsschirm der LandesregierungRettungsschirm der Landesregierung
Vielen Sportvereinen in Brandenburg brechen durch die Eindämmungsmaßnahmen des Coronavirus wichtige Einnahmen weg. Die Landesregierung hat in dieser Woche einen Rettungsschirm aufgespannt, der sowohl für in Not geratene Sportvereine als auch für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Weiterbildung gilt. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Vereine können die Soforthilfen direkt beim Landessportbund beantragen. Die Richtlinie richtet sich an Sportvereine, die gemäß ihrer Satzung gemeinnützig tätig sind. Ist die Notlage im wirtschaftlichen Geschäfts- oder Zweckbetrieb entstanden, kann Unterstützung über das laufende Soforthilfeprogramm der ILB beantragt werden.

Hier der Link zur Antragstellung: https://lsb-brandenburg.de/corona-hilfe/