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20.08.2020, 11:50 Uhr
„Parität bleibt weiterhin unser Ziel"
Zur Behandlung des Parité-Gesetzes vor dem Verfassungsgericht
Wenn Parität das Ziel ist, das wir erreichen wollen, müssen wir die gleichberechtigte politische Teilhabe als Grundlage ermöglichen.
Kristy Augustin MdL
Potsdam - Die CDU hat bei der Behandlung des Parité-Gesetzes im Landtag seinerzeit mit „nein" gestimmt. Die Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Brandenburg und frauenpolitische Sprecherin der CDU Fraktion Kristy Augustin MdL schaut erwartungsvoll auf die Behandlung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht.

Sie erklärt dazu:

„Als Landesvorsitzende der Frauen Union und frauenpolitische Sprecherin habe ich in den vergangenen Jahren die Frage und Debatte um paritätische gesetzliche Regelungen eng begleitet und mich aktiv eingebracht. Gerade der Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts hat das Thema noch einmal vorangetrieben. Unabhängig der von unserer Seite geübten Kritik am Brandenburgischen Paritégesetz selbst bin ich dankbar für die Debatte dazu und den Anstoß, den der Gesetzentwurf mit sich gebracht hat. Es ist deutlich spürbar, dass sich die Parteien mit stärkerer Vehemenz dem Thema widmen und auch widmen müssen. Es hat viele Frauen animiert, sich einzubringen – sowohl in das Thema als auch in die Politik selbst. Die Debatte zur Quote innerhalb der CDU ist auch ein Ergebnis der anhaltenden Debatte um paritätische gesetzliche Regelungen.

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes wird mit Spannung erwartet. Dabei geht es für mich nicht um Bestätigung oder Enttäuschung der einen oder anderen Seite, sondern einer Behandlung des Gesetzes, die für alle daran Interessierten eine Einschätzung und Einordnung geben kann.

Die Frage der gleichberechtigten Teilhabe steht im Kern aller Diskussionen um Paritätsregelungen. Der Wunsch, der Wille, die klare Forderung nach Parität in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft oder Verwaltung ist stärker gegeben denn je. 100 Jahre nach Einführung und Umsetzung des Frauenwahlrechts, ist der Frauenanteil in den Parlamenten kein Abbild der Bevölkerung und zeigt, dass wir hier nicht wirklich vorangekommen sind.

Für mich bleibt ein Grundsatz bindend, den ich mehrfach genannte habe: Wenn Parität das Ziel ist, das wir erreichen wollen, und das ist auch mein Ziel, müssen wir die gleichberechtigte politische Teilhabe als Grundlage ermöglichen.

Daher bleibt für mich auch einleuchtend, den Bereich der gleichberechtigten politischen Teilhabe in Gänze zu betrachten. Dass sind vor allem auch die Bedingungen, die Frauen verstärkt in die Politik bringen können bzw. jetzt noch von einem Engagement abhalten. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt muss verbessert werden. Ob der Blick auf Kindertagesbetreuung oder die Frage der Sitzungszeiten – all das muss in den Blick genommen werden. Wir wollen mehr Frauen in den Parlamenten aber auch kommunalen Vertretungen, denn hier beginnt die politische Arbeit vor Ort.

Parität ist auch keine Frage, die Frauen allein beantworten können. Das Ziel Parität kann nur in gemeinsamer Anstrengung erreicht werden. Dazu bedarf es gleichermaßen der Frauen als auch der Männer.

Wenn Frauen in der Politik nicht sichtbar sind, nach wie vor den erheblichen geringeren Anteil in Parlamenten repräsentieren, fällt es auch schwer mehr Frauen für Politik zu begeistern. Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden.

Unser Ziel ist die Parität. Die Verhandlung vor dem Verfassungsgericht kann dabei einen wertvollen Beitrag leisten und Hinweise geben. Unser Engagement und Einsatz als Frauen Union der CDU Brandenburg für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik bleibt bestehen ob mit dem verabschiedeten Parité-Gesetz der letzten Landesregierung oder neuen Vorstößen.“