Neuigkeiten
02.05.2016, 14:14 Uhr
PRESSEMITTEILUNG
Tagesmutter aus MOL erringt Sieg vorm Oberverwaltungsgericht
Augustin „Verhandlung ist ein Sieg für die Tagesmütter im ganzen Land!“
 
Neuhardenberg – Am Dienstag, den 26.04.2016 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin ein Normenkontrollverfahren einer Tagesmutter zu den Richtlinienänderungen vom 23.07.14 behandelt. Von Beginn an hatten der Verein Kindertagespflege-MOL e.V und die jetzige familienpolitische Sprecherin der CDU Landtagsfraktion Kristy Augustin sich gegen die Richtlinienänderung gewehrt und auf die Rechtswidrigkeiten hingewiesen.

„Die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht ist ein Sieg für die Kindertagespflege im Landkreis Märkisch Oderland.“, so Kristy Augustin. „Es wurde klar herausgestellt, dass mit der geänderten Richtlinie vom 23.07.14 der Landrat Gernot Schmidt durch die drastische Reduzierung der Sachkosten rechtswidrig gehandelt hat.“

In der Verhandlung wurde festgehalten, dass hinsichtlich der leistungsgerechten Ausgestaltung der Förderleistung diese zwar heraufgesetzt, im Gegenzug aber die Sachkosten erheblich reduziert wurden. Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass diese Reduzierung rechtswidrig war, weil die Pauschalisierung der Sachkosten ohne Erhebung der tatsächlichen Kosten offensichtlich deutlich zu gering angesetzt wurde. Des Weiteren hat das Gericht ausgeführt, dass die Förderleistung der Richtlinie nicht wie es § 23 SGB VIII fordert anhand des Förderbedarfs der betreuten Kinder ausgerichtet ist.

Der Landrat muss nunmehr eine neue Regelung schaffen, welche zum Einen die leistungsgerechte Förderleistung auch unter Berücksichtigung des Förderbedarfs der Kinder als auch zum Anderen hinsichtlich des Sachaufwands angemessene Beträge festsetzen muss. Das Verfahren wird sich daher auf alle Kindertagespflegepersonen im Landkreis MOL auswirken.“

„Diese Verhandlung ist aber auch Signal für alle Tagesmütter in Brandenburg. In vielen Richtlinien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind Mängel und sogar Verstöße enthalten. Es ist nicht nur die in vielen Landkreisen geringe Vergütung sondern auch die Vertretungsregelung, die nicht dem §23 SGB VIII; Abs.4 Satz 2 und den darin geltenden Vorgaben entsprechen. Die Verhandlung am Dienstag macht auch anderen Tagesmüttern Mut, eine ungerechte Behandlung nicht einfach hinzunehmen. Es sollte allerdings nicht die Regel werden, dies vor Gericht klären zu müssen. In Märkisch-Oderland wollten Landrat Gernot Schmidt und der damalige Sozialbeigeordnete Lutz Amsel nicht auf unsere Hinweise hören. Nun müssen sie die Konsequenzen auf diesem Wege ziehen.“, so Augustin abschließend.

Nicht zuletzt wegen eines fehlenden landesweiten Sprachrohrs für die Tagesmütter hat sich vor einem Jahr der Landesverband der Kindertagespflege Brandenburg e.V. in Potsdam gegründet. Als Vorsitzende wurde Ingrid Pliske-Winter gewählt, die auch dem Kreisverband Kindertagespflege MOL vorsteht, gewählt. Kristy Augustin MdL ist stellvertretende Landesvorsitzende. Der Tag der Verhandlung fiel auf den 1. Geburtstag des Landesverbandes. Die Nachrichten und Bestätigung in ihrer Kritik waren somit auch ein kleines Geburtstagsgeschenk für den Verband.
 
Weitere Quellen und Verweise:
o    www.lvktb.de (Website des Landesverbandes Kindertagespflege Brandenburg)
o    http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/seelow/artikel7/dg/0/1/1478140/